KFW Zuschuss
Zuschüsse bis zu 6.250 €
Auf einen Blick:
Zuschuss KFW Barrierereduzierung
- Ziel: Unterstützung für ein sicheres und barrierefreies Zuhause
- Zielgruppe: Alle Privatpersonen
- Konditionen: 10% bis maximal 5.000 € für Einzelmaßnahmen; 12,5% bis maximal 6.250 € für den Standard: „Altersgerechtes Haus“
- Beantragung: Über das KFW-Zuschussportal
Folgende Leistungen werden gefördert
Die KFW bezuschusst Maßnahmen für ein sicheres und selbstständiges Zuhause.
Sie unterteilt die Maßnahmen in die folgenden „7 Förderbereiche“:
- Wege zum Gebäude und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Wie Sie erkennen können, sind die unterstützten Leistungen grundsätzlich sehr umfangreich. Man könnte fast der Meinung sein, dass jegliche Maßnahmen unterstützt werden.
Eine Auflistung der Maßnahmen können Sie hier herunterladen:
Download Fördermaßnahmen
Ob aber eine konkrete Maßnahme tatsächlich von der KFW unterstützt wird, hängt davon ab, ob sie die „technischen Mindestanforderungen“ erfüllt. Diese technischen Mindestanforderungen können Sie hier herunterladen:
Download technische Mindestanforderungen
Was sich auf dem ersten Blick kompliziert anhört, ist in der Praxis durchaus nachvollziehbar.
Ein Beispiel: Grundsätzlich bezuschusst die KFW Umbaumaßnahmen im Bad. Wenn aber das Bad zu klein sein sollte und damit nicht die geforderten technischen Mindestanforderungen erfüllt, können die Umbaumaßnahmen sinnlos sein. Zum Beispiel falls die Person bald einen Rollstuhl benötigen sollte.
Zusätzlich zu den Umbauarbeiten sind auch sogenannte „Nebenarbeiten“ förderungsfähig. Diese finden Sie auch im Dokument zu den technischen Mindestanforderungen.
Diese Nebenarbeiten sind entweder sinnvoll/unerlässlich für die Umbauarbeit oder eine sinnvolle Ergänzung für bestimmte Personengruppen.
Wie so häufig, steckt auch beim Zuschuss der KFW-Bank der „Teufel im Detail“. Wir – und auch die KFW – empfehlen Ihnen deswegen unbedingt einen Experten aufzusuchen. Sonst könnten Ihnen bestimmte Zuschüsse entgehen.
Konditionen
Zuschussfähig sind Beträge zwischen 2.000 € und 5.000 €.
Die Zuschussbeträge berechnen sich anhand folgender Tabelle:
Das bedeutet:
- Grundsätzlich werden bei Maßnahmen zwischen 2.000 € und 50.000 € 10% erstattet.
- Sollten die Maßnahmen 50.000 € überschreiten, werden dennoch maximal 5.000 € bezuschusst.
- Wenn durch die Umbaumaßnahmen der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, erhöht sich der Zuschussbetrag auf 12,5% bis zu einem Maximalbetrag von 6.250 €.
Standard Altersgerechtes Haus
Um den Status „altersgerechtes Haus“ zu erreichen, müssen die meisten technischen Mindestanforderungen erfüllt sein.
Konkret bedeutet das:
- ein altersgerechter Zugang entsprechend den Förderbereichen 1, 2 und ggf. 3
- ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie einen altersgerechten Küchenraum
entsprechend Förderbereich 4 - ein altersgerechtes Bad entsprechend Förderbereich 5
- die Anforderung an die Bedienelemente entsprechend Förderbereich 6
Wenn Sie also Ihr komplettes Zuhause altersgerecht umbauen lassen, belohnt Sie die KFW mit zusätzlichen 2,5% oder maximal zusätzlichen 1.250 €.
Ablauf
Wir empfehlen Ihnen dringend einen Wohnberater für die Planung zu kontaktieren, damit Sie die Maßnahmen korrekt planen und die maximalen Zuschüsse erhalten.
Die Wohnberater helfen Ihnen nicht nur bei der Planung sondern auch bei der Beantragung des Zuschusses über das KFW Zuschussportal.
Hier kommen Sie direkt zum KFW-Zuschussportal.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Planung Ihrer Umbaumaßnahmen und Beantragung des Zuschusses.
Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei. Kostenlos, unverbindlich und professionell.
Wichtige Dokumente
Bestätigung
Mustervollmacht
Merkblatt
Anlage Merkblatt
Bestätigung Förderbereich 1
Bestätigung Förderbereich 2
Bestätigung Förderbereich 3
Bestätigung Förderbereich 4
Bestätigung Förderbereich 5
Bestätigung Förderbereich 6
Bestätigung Förderbereich 7
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