Zuschuss Pflegekasse

Zuschüsse bis zu 4.000 €

Personen mit einem Pflegegrad können bei der Pflegekasse einen Zuschuss für „Wohnumfeldverbesserende Maßnahmen“ beantragen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange Zuhause leben können. Dafür werden Zuschüsse von bis zu 4.000 €/Person von der Pflegekasse bewilligt. 

Auf einen Blick:

Zuschuss Pflegekasse

 

  • Ziele: Verlängerung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen oder Erleichterung/Ermöglichung der Pflege Zuhause
  • Zielgruppe: Alle Personen mit einem Pflegegrad
  • Konditionen: Zuschüsse bis zu 4.000 €/Person. Max. 16.000 €/Haushalt
  • Beantragung: Über die Pflegekasse

Folgende Leistungen werden gefördert

Damit die Umbauten bezuschusst werden, müssen sie eines der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  1. Die Maßnahmen ermöglichen erst die häusliche Pflege
  2. Die Maßnahmen erleichtern erheblich die häusliche Pflege
  3. Die Maßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung

Die drei Kriterien sind sehr allgemein gehalten. Deswegen muss im Einzelfall überprüft werden, ob der Pflegebedürftige Anspruch die Bezuschussung hat.

Die Überprüfung übernimmt entweder eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

Schauen Sie sich das nebenstehende Video an. Es gibt eine kurze Erklärung über die Ziele und die Maßnahmen. 

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen

 

  • Sie müssen Ihr gesamtes Haus barrierefrei gestalten. Dafür fallen viele Einzelmaßnahmen an, die insgesamt bezuschusst werden.
  • Sie brauchen nur Ihr Bad barrierefrei umbauen. Dafür muss die Badewanne entfernt werden und eine ebene Dusche installiert werden.
  • Sie können nicht mehr so gut Treppensteigen. Ansonsten kommen Sie gut zurecht. Deswegen benötigen Sie zumindest einen beiderseitigen Handlauf. Eventuell einen Treppenlift.
  • Sie benötigen einen Rollstuhl. Deswegen fallen unterschiedliche Baumaßnahmen an: Beispielsweise müssen Türen erweitert und Schwellen beseitigt werden.

 

Wie Sie sehen, gibt es eine viele Einsatzgebieten und eine Vielzahl an Möglichkeiten, um das Ziel zu erreichen. Deswegen empfiehlt Ihnen das Bundesministerium sich vor Beginn der Umbaumaßnahmen beraten zu lassen.

Spezialisierte „Wohnberatungsstellen“ unterstützen Sie kostenlos, professionell und unabhängig. In vielen Städten Deutschlands kommen sie auch für eine genauere Analyse zu Ihnen nach Hause. 

Konditionen

Zuschussfähig sind alle Maßnahmen, die eine häusliche Pflege ermöglichen, bzw. erleichtern. Außerdem Maßnahmen, die eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. 

Welche Maßnahmen das konkret sind, hängt vom Gesundheitszustand und der Lebensumstände der beantragenden Person ab. 

Folgende Zuschüsse sind möglich:

Sollten sich die Lebensumstände und/oder der Gesundheitszustand über die Zeit verändern, kann wieder ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden. 

Das bedeutet:

 

  • Es werden maximal 4.000 €/Person und anfallender Maßnahmen erstattet. 
  • Sollten mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, erhält jede Person bis zu 4.000 € Zuschuss. 
  • Der Maximalbetrag beträgt 16.000 €. Sollten mehr als 4 Personen in einem Haushalt leben, werden die 16.000 € auf alle Personen anteilig verteilt.  

Ablauf

Nehmen Sie sich zu Beginn genug Zeit für die Planung. Wir empfehlen Ihnen dringend einen Wohnberater für zu kontaktieren, damit Sie alle wichtigen Punkte beachten. 

Anschließend beantragen Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse. Das kann ein formloses Schreiben sein (auch hierbei können Wohnberater unterstützen). 

Im letzten Schritt setzen Sie die geplanten Maßnahmen um und erhalten die vereinbarten Zuschüsse. 

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Planung Ihrer Umbaumaßnahmen und Beantragung des Zuschusses.
Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei. Kostenlos, unverbindlich und professionell.

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